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In jedem gerichtlichen Verfahren kommt es auch auf die Taktik an, mit der Ihr Rechtsanwalt das Verfahren für Sie führt. Es nutzt Ihnen nichts, das “Recht auf Ihrer Seite” zu haben, wenn dies dem Gericht nicht vermittelt werden kann.
In kaum einem anderen Verfahren aber- außer vielleicht bei Ehescheidungen - sind Kläger und Beklagter auch seelisch derart berührt, wie in einem Erbprozeß. Jahrelange Auseinandersetzungen können dazu führen, daß man resigniert, obwohl man eigentlich die “besseren Karten” hat.
Im Erbrechtsprozeß bedarf es daher nicht nur einer umfassenden Kenntnis der rechtlichen Materie, sondern auch der Erfahrung, um den Prozeß auch taktisch so zu führen, daß er letztlich für Sie gewonnen werden kann.
Rechtsanwalt Stephan Rißmann ist Dozent der DeutschenAnwaltAkademie für den Fachanwaltslehrgang Erbrecht, dort “Besonderheiten der Verfahrens- und Prozeßführung” und Referent der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, dort u.a. für das Thema “Strategie und Taktik bei Erbprozeß, Erbscheinsverfahren und Teilungsversteigerung“
Rechtsanwalt Rißmann führt die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht und “Spezialist im Erbrecht, zertifiziert durch die DVEV”. Was dies über seine Kenntnisse im Erbrecht sowie seine Erfahrung bei Erbrechtsprozessen aussagt, erfahren Sie hier.
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