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Die Testamentsvollstreckung ist richtig eingesetzt - fast- ein Allheilmittel, um eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses zu gewährleisten.
In vielen Ländern erhält der Erbe den Nachlaß sogar erst von einem vorläufigen Verwalter (vergleichbar mit dem Testamentsvollstrecker) und kann über den Nachlaß vorher nicht verfügen.
Bei minderjährigen Erben ist Testamentsvollstreckung geradezu ein “Muß”, aber auch wenn mehrere Erben vorhanden sind und anzunehmen ist, daß beispielsweise aufgrund räumlicher Entfernung der Erben eine Verteilung des Nachlasses nicht problemlos wird erfolgen können.
Rechtsanwalt Rißmann ist durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) zusätzlich ausgebildeter und geprüfter Testamentsvollstrecker. Er wird in der Liste der Testamentsvollstrecker der DVEV geführt, die allen Nachlaßgerichten in Deutschland vorliegt. Er wurde außerdem von der DVEV als “Spezialist im Erbrecht” zertifiziert und ist Fachanwalt für Erbrecht.
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