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Häufig wird in Testamenten nicht zwischen “vermachen “ und “vererben” unterschieden, obwohl die Unterschiede ganz erheblich sind!
Der Vermächtnisnehmer ist nicht Erbe; er hat lediglich gegen den Erben einen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses. Weigert sich der Erbe, muß der Vermächtnisnehmer gerichtlich vorgehen.
Möchten Sie mehr erfahren? Dann lesen Sie hierzu einen Beitrag den Rechtsanwalt Stephan Rißmann für die Zeitschrift “Stimme und Weg” des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge (Ausgabe 2/2003) verfaßt hat. Sie können den Artikel hier im pdf-Format herunterladen.
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